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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Softwareentwicklung & IT-Dienstleistungen - B2B)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Softwareentwicklung, Programmierleistungen, IT-Beratung und verwandte Leistungen von:

Jan Bocchino - IT-Dienstleistungen
Kenyongasse 21, 1070 Wien
Österreich

Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (B2B). Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

2. Leistungen

Gegenstand des Vertrags können insbesondere sein:

  • Individuelle Softwareentwicklung
  • Entwicklung von Webanwendungen
  • Technische Beratung
  • Anpassung und Änderung bestehender Software
  • Unterstützung bei Implementierung und Deployment

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Projektvereinbarung.

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen bereit.

3. Leistungserbringung und Abnahme

Individualsoftware ist vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung abzunehmen.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rüge wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Ablehnung der Abnahme.

4. Honorar und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Sofern nicht anders vereinbart:

  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
  • Der Dienstleister kann nach Meilensteinen abrechnen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Geschäftsvorgänge nach österreichischem Recht.

Der Auftragnehmer kann bei erheblichem Zahlungsverzug die Leistungserbringung aussetzen.

5. Geistiges Eigentum

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der gelieferten Software für interne Geschäftszwecke.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart:

  • Der Quellcode wird nicht übertragt.
  • Eigentum an zugrunde liegenden Frameworks, Bibliotheken, Tools und wiederverwendbaren Komponenten verbleibt beim Auftragnehmer.
  • Third-Party-Komponenten unterliegen deren jeweiligen Lizenzbedingungen.
  • Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, allgemeines Know-how und nicht vertrauliche technische Konzepte wiederzuverwenden.

6. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung.

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen den vereinbarten Spezifikationen entspricht.

Der Auftraggeber hat Mängel schriftlich und ausreichend genau zu rügen.

Bei berechtigten Mängeln steht dem Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Verbesserung) innerhalb angemessener Frist zu. Minderung oder Rücktritt nur bei Fehlschlagen der Nacherführung.

Die Gewährleistung entfällt bei:

  • unsachgemäßer Nutzung
  • Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte
  • inkompatiblen Systemumgebungen

7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder Datenverlust ist ausgeschlossen.

Die Gesamthaftung ist in jedem Fall auf den Wert des jeweiligen Projekts begrenzt.

Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

8. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht öffentlichen Geschäfts- und technischen Informationen aus dem Projekt vertraulich zu behandeln.

Diese Verpflichtung überdauert die Beendigung des Vertrags.

9. Datenschutz

Jede Partei ist für die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze selbst verantwortlich.

Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, ist erforderlichenfalls ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen.

10. Kündigung

Der Rücktritt von einem bestätigten Projekt bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

Kündigt der Auftraggeber ein Projekt vorzeitig, steht dem Auftragnehmer Vergütung für erbrachte Leistungen und angemessene Kosten zu.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

Für Streitigkeiten zwischen Unternehmern ist das Gericht am Sitz des Auftragnehmers ausschließlich zuständig.